Interview mit Stefan Schellenberg von JusProg: Filterschutz für ein sicheres Internet
Katharina Looks
JusProg schützt vor Erotik- und Gewaltinhalten im Internet
JusProg ist das erste Filterschutzprogramm, das den Kritierien des Jugendmedienstaatsvertrags entspricht. Wir sprachen mit dem Mitgründer Stefan Schellenberg über JusProg und Jugendschutz im Internet.
scoyo: Herzlichen Glückwunsch zu der positiven Bewertung Ihrer Filterschutz-Software JusProg durch die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). Das war ein großer Schritt in Richtung einer offiziellen Anerkennung. Was hat Sie dazu bewogen eine Filterschutzsoftware für Kinder zu entwickeln?
Schellenberg: Wenn man mit den Augen der Eltern guckt, dann sind Jugendschutzprogramme das wirksamste technische Mittel zur Unterstützung der Medienerziehung der Kinder. Ich habe selbst zwei Kinder im entsprechenden Alter und weiß, dass Eltern zunächst ziemlich egal ist, in welchem Land eine Website betrieben wird, ob sie im Einzugs- bereich deutscher Jugendschutzgesetzgebung und in Reichweite deutscher Aufsicht liegt und was es sonst noch an politischen Interessen gibt. Viele Eltern wünschen sich schlicht ein technisches Tool, das funktioniert und möglichst kostenfrei ist – das können derzeit nur Jugendschutzprogramme leisten. Dieses Tool zu schaffen und anzubieten ist die Idee von JusProg und übrigens auch ein wesentliches Ziel des gültigen Jugendmedienschutzstaatsvertrags aus dem Jahr 2003.
scoyo: Es gibt unterschiedliche Filter-Verfahren im Internet. Es gibt White- und Blacklist- verfahren, bei denen eine manuelle Auswahl von Websites vorgenommen werden und es algorithmusbasierte Verfahren, bei denen Websites auf Basis von Keywordanalysen beurteilt werden. Wie funktioniert JusProg?
Schellenberg: Mit einem Verfahren allein lässt sich kein wirksames Jugendschutz- programm machen, deshalb kombiniert das JusProg-Jugendschutzprogramm alle diese Systeme. Wesentlich ist dabei die Priorität: Ganz oben steht die Eltern-Entscheidung, denn Eltern können für ihre Kinder mit eigenen individuellen White-/Blacklists in der Software Websites freigeben oder sperren, egal was das System sonst tun würde. Dann kommt die Altersklassifizierung, die der Website-Betreiber ggf. selbst für seine Website vorgenommen hat (dafür gibt es ein spezielles Label, das sogenannte age-de.xml), denn er kennt seine Inhalte am besten und ist bei potenziell problematischen Inhalten in Deutschland verpflichtet, sich von einem Jugendschutzbeauftragten beraten zu lassen. Erst wenn weder Eltern noch der Anbieter selbst die Website bewertet haben, dann kommt die JusProg-Filterliste zum Tragen. Der Vollständigkeit halber: Auch die Indizierungsliste der Bundesprüfstelle BPjM ist integriert.
In der Altersgruppe bis 12 Jahren werden nur die Websites erlaubt, die auf der von Medienpädagogen betreuten Kindersuchmaschine fragFINN eingetragen sind. Ab der Altersstufe 12 ist der Surfraum weit größer, dann werden alle Websites angezeigt, die nicht mit höherer Alterseinstufung auf der JusProg-Filterliste stehen. Die Filterliste ist mittlerweile ziemlich groß und wird permanent sowohl von menschlichen Netagents als auch von automatisierten Spidern gepflegt. Die Spider arbeiten mit verschiedenen Algorithmen, aber sind naturgemäß nicht fehlerfrei – deshalb hat die menschliche Bewertung immer Vorrang.
Übrigens: Eltern dürfen und sollen die Altersklasse wählen, die zu ihrem Kind und zu ihren medienpädagogischen Zielen passt – das muss nicht unbedingt dem tatsächlichen Alter entsprechen. Es gibt viele Eltern, die auch für jüngere Kinder die Altersstufe 16 wählen, da sie nur die ganz harten Fälle aus dem Netz gefiltert bekommen wollen und über alle anderen lieber mit Ihrem Kind sprechen. Andererseits ist mancher 13jährige noch besser bei der fragFINN-Suchmaschine aufgehoben. Diese Entscheidung können Eltern am besten treffen.
scoyo: Der starke Arm des Gesetzes verliert rapide an Kraft jenseits der bundesdeutschen Grenze. Das Internet macht aber nicht Halt vor Landesgrenzen. Müssen wir uns damit abfinden, dass der Staat seine Rolle als oberster Jugendschützer sukzessive einbüßen wird?
Schellenberg: Der Staat ist in unserem Rechtssystem ohnehin nicht der oberste Jugendschützer und wird es hoffentlich auch nie werden. Nach Grundgesetz und auch nach allen Jugendschutzgesetzen liegt die Erziehungshoheit bei den Eltern, und das ist gut so. Jugendschutz im Internet muss immer so funktionieren, dass er Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe unterstützt – statt Eltern oder Kinder zu bevormunden. Auf dieser Grundlage arbeitet das JusProg-Jugendschutzprogramm und kümmert sich dabei natürlich um problematische Websites völlig unabhängig von ihrem Serverstandort.
scoyo: Sie wurden in den vergangenen Wochen u.a. von der taz scharf attackiert. Ihnen wurde vorgeworfen, Sie betrieben mit JusProg Klientelpolitik der Erotikanbieter, und das Blacklisting-Verfahren sei intransparent. Was sagen Sie zu diesen Vorwürfen?
Schellenberg: Leider werden Jugendschutz-Themen im Internet sehr emotional diskutiert und es werden häufig schneller Halbwahrheiten im Netz verbreitet als richtig recherchiert – bei JusProg hat die taz z. B. nicht nachgefragt. Wer wie z. B. Heise.de sich mit den Fragen fachlich auseinandersetzt, kommt zwangsläufig zu einem differenzierteren und meist auch inhaltlich zutreffenderem Bild. Aber zum Kern der Frage: JusProg e.V. ist ein seit 2003 gemeinnützig arbeitender Verein, der von Internet-Unternehmen verschiedenster Branchen getragen und finanziert wird. Zu den Mitgliedern gehören der weltgrößte Computerspiele-Anbieter, zwei der größten deutschen Zeitschriften- und Zeitungsverlage, einer der größten deutschen Online-Payment-Anbieter, um nur einige Beispiele zu nennen. Natürlich leisten auch namhafte seriöse Erotik-Unternehmen ihren Beitrag – aber was ist daran verwerflich, wenn diese wie die anderen Unternehmen mit der Finanzierung des JusProg-Jugendschutzprogramms ihren Verpflichtungen aus dem Jugendmedien- schutzstaatsvertrag nachkommen? Aufbau und Betrieb des JusProg-Jugendschutz- programms haben bereits einen 7-stelligen Euro-Betrag gekostet – und trotzdem wird das System gebühren- und werbefrei an Eltern, Lehrer usw. verschenkt. Wirksamer Jugendschutz mit Eltern als höchstem Souverän, darum geht es.
Wer für seine Kinder das Internet als rechtsfreien Raum ohne jede Schranke und jeden Schutz begreifen will oder rein auf die Medienkompetenz seiner Kinder setzt, der braucht die JusProg-Software nicht zu installieren. Aber es gibt in Deutschland sehr viele Eltern, die ihre Medienerziehung mit einem wirksamen Tool unterstützen möchten. Denen schenken wir das JusProg-Jugendschutzprogramm mit kostenlosem Download und kostenlosen täglichen Updates der Filterlisten.
Download der JusProg-Jugendschutzsoftware hier
Link: https://www.jugendschutzprogramm.de/download-2/
Über Stefan Schellenberg
Mitbegründer des JusProg e. V. Stefan Schellenberg ist Mitbegründer des JusProg e. V. Der Verein hat sich zum Ziel gesetzt, eine Filtersoftware, die dem Jugend- medienschutzstaatsvertrag entspricht, zu entwickeln und kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Im August diesen Jahres verkündete die Kommission für Jugendschutz, dass JusProg den Kriterien des Staatsvertrags enspricht und offiziell anerkannt wird, sobald das Filterschutzprogramm „faktisch umgesetzt” ist.
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